Hausmehring

Erste Schreibweise: Husmaning


Zur Grundherrschaft des Domkapitels Freising gehörig, wird der Ort 1314 mit Husmaning bezeichnet, was einem Hausmann, ahd. husman, entspricht. In dieser mittelalterlichen zeit verstand man darunter einen zum Herrenhaus gehörigen Dienstmann, einen grundherrlichen Hintersassen, einen zu besonderen Diensten verplichteten Gutsmeier. Das Domkapitel Freising hatte ab 1752 nur den 1/4 Hof Schlagenhauser in Besitz, der weitaus größere Rest, darunter der 1/1 Sellmeier-Hof gehörte damals zur Hofmark Inkofen.