Planen und Bauen

Bauanträge

Information über die Abgabe von Bauanträgen

 Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB steht der Gemeinde eine Frist von zwei Monaten nach Eingang des Bauantrags zu, um über einen Bauantrag zu entscheidenund das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen oder zu verweigern. Die Verwaltung wird vollständig eingereichte Bauanträge stets so schnell wie möglich  …mehr
Wohnhausneubau

Baugrundstücke in der Gemeinde Haag a. d. Amper

Derzeit haben wir keine Baugrundstücke in der Gemeinde Haag a. d. Amper zu vergeben.    …mehr
Digiales Planarchiv

Bebauungspläne der Gemeinde Haag a.d. Amper

Ab sofort bietet das Landratsamt Freising ein digitales Planarchiv an.

Hier kann man die Bebauungspläne der Gemeinde mit den jeweiligen Änderungen ansehen, herunterladen und ausdrucken.

Es handelt sich um ein Informationsangebot des Landratsamtes Freising. Rechtliche Verbindlichkeit haben ausschließlich die Papierfassungen der Bebauungspläne, die für die Gemeinde Haag a.d. Amper in der Verwaltungsgemeinschaft Zolling eingesehen werden können. …mehr