Bericht aus dem Gemeinderat vom 24. Juni 2021

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 24. Juni 2021

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Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 24. Juni

 

Keine Kantine für Saisonarbeiter
Der Gemeinderat hat den Bauantrag eines Landwirts aus Heigenhausen  den Bau einer Kantine für Saisonarbeiter mit einer Gegenstimme abgelehnt. Das Gremium begründete die Absage damit, dass der achteckig geplante Bau sich nicht in die dörfliche Umgebung einfügt und man dahingehend auch keinen Präzedenzfall schaffen will. Jetzt prüft das Landratsamt nochmal die Planungen und den Beschluss des Gremiums.

 

Haushalt 2021: Gemeinde nimmt keine neuen Kredite auf
Nach umfassenden Vorberatungen hat der Gemeinderat nun den Haushaltsplan für das Jahr 2021 verabschiedet. Die gute Nachricht: Die Gemeinde nimmt heuer keine neuen Schulden auf. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt in der Gemeinde demnach aktuell bei 1.278 Euro (deutschlandweit 1.708 Euro/Einwohner). Das ergibt sich aus Krediten, die in den Jahren 2019 und 2020 aufgenommen werden mussten, da wichtige Investitionen anstanden.

Das Gesamtvolumen des Wolfersdorfer Haushalts beläuft sich 2021 auf rund 7,5 Millionen Euro. Um neue Kredite zu vermeiden hat man rund 1,2 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen, die in den Vermögenshaushalt fließen. Denn auch heuer stehen wichtige Investitionen an, allein rund 1,2 Millionen Euro aus dem Vermögenshaushalt müssen für den Unterhalt von Straßen und für das Kanalnetz ausgegeben werden. Für Brandschutzmaßnahmen sind rund 500.000 Euro angesetzt. Im Verwaltungshaushalt sind neben der Kreisumlage (rd. 1,4 Millionen Euro) die Personalkosten in Höhe von 1.378.320 Euro der größte Posten bei den Ausgaben. Schlüsselzuweisungen (616.680 Euro), der Einkommenssteueranteil (1.830.000) sowie staatliche, kindbezogene Förderungen (425.000 Euro) bilden die wichtigsten Einnahmen.

 

Die wichtigsten Eckdaten des Haushaltsplans 2021:

Verwaltungshaushalt:                                  4.693.340 Euro

Vermögenshaushalt:                                    2.844.870 Euro

Zuführung zum Vermögenshaushalt:          34.370 Euro

Rücklagenentnahme:                                   1.215.100 Euro (Stand zum 31.12.2021: 753.766, 08 Euro)

Kreditaufnahme in 2021:                             0 Euro

 

Kalkulation für Feuerwehrhaus aktualisiert
Im Jahr 2019 beschloss der Gemeinderat, dass die Freiwillige Feuerwehr Jägersdorf ein neues Feuerwehrhaus bekommen soll. Um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, sollte vieles in Eigenleistung geschehen. Als wegen Corona die Eigenleistung nicht mehr möglich war, stand das Projekt still. Nun ist auch das Baumaterial um ein vielfaches teurer geworden, so dass der Gemeinderat einen neuen Maßnahmenbeschluss inklusive neuer Kalkulation mit nur einer Gegenstimme verabschiedet hat. In der genehmigten Summe von 1.050.000 Euro sind die zukünftigen Eigenleistungen noch nicht berücksichtigt. Allein bei den Erdarbeiten beispielsweise spart man so rund 33.000 Euro. Insgesamt können durch Eigenengagement geschätzt 160.000 Euro eingespart werden.

 

Antrag auf Wohnhaus im Außenbereich abgelehnt
Die Lage im Außenbereich hat dazu geführt, dass der Gemeinderat einen Bauantrag auf ein privates Wohnhaus abgelehnt hat. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche festgeschrieben, eine Baulandausweisung in diesem Bereich wäre also nur mit einer Bauleitplanungmöglich. Das lehnte der Gemeinderat ab, weil in der Gemeinde derzeit ausreichend Bauland geschaffen wird. Der Antrag wurde bereits in nichtöffentlicher Sitzung in der Vergangenheit behandelt und die Antragsteller über die Sachlage informiert. Erneut wurde der Antrag in öffentlicher Sitzung behandelt und von Seiten des Gemeinderates wiederholt abgelehnt.

 

Gebührenregelung für Kinderbetreuung während des Lockdown
Corona hat die Kinderbetreuung in Krippe, Kindergarten und Mittagsbetreuung mit Distanzunterricht und Notbetreuung in den vergangenen Monaten völlig verändert. Jetzt hat der Gemeinderat entschieden, wie man die Gebühren für diesen Zeitraum abrechnet:

  • Für den Besuch des Kindergartens und der Kinderkrippe werden für den Zeitraum von Januar bis Mai 2021 die Elternbeiträge für jene Kinder komplett erlassen, die maximal fünf Tage die Betreuungsleistung der Kindertageseinrichtung in Anspruch genommen haben. Ab sechs Tagen muss der volle Betrag bezahlt werden.
  • Auch bei der Mittagsbetreuung entfallen die Beiträge für die Eltern, deren Kinder von Januar bis März höchsten fünf Tage das Angebot in Anspruch genommen haben. Für alle anderen Kinder ist eine Tagespauschale von fünf Euro zu entrichten. Mit dieser einfachen Regelung versucht die Gemeinde, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

 

Erfrischungsgeld für Wahlhelfer steht fest
Für die Bundestagswahlen im September werden wieder freiwillige Wahlhelfer gesucht. Um deren Engagement zu wertschätzen, zahlt die Gemeinde freiwillig ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Für die Bundestagswahl hat der Gemeinderat diese Entschädigung auf 30 Euro festgesetzt.