Bericht aus dem Gemeinderat vom 12. Januar 2021

Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 8. Dezember 2020
Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 12. Januar 2021

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Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 8. Dezember 2020

 

Neue Schaltanlage für Gerlhauser Pumpwerk
Als im Abwasserpumpwerk in Gerlhausen die Schaltanlage ausfiel, musste schnell gehandelt werden. Die Gemeinde hat der Firma Scharr-Tec GmbH & Co.KG aus Hunderdorf den Auftrag erteilt, eine neue Schaltanlage einzubauen. Der Gemeinderat stimmte nun ausnahmsweise nachträglich der Maßnahme und den Kosten in Höhe von 12.023,40 Euro brutto zu.

 

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 12. Januar 2021

 

Rathaus weiterhin geschlossen
Aufgrund des verlängerten Lockdown bleibt das Rathaus weiterhin für den öffentlichen Parteiverkehr geschlossen. Dennoch können die Bürger ihre Anliegen erledigen: Das geht einerseits telefonisch, per Rathaus-App aber auch – ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung – persönlich. Die Mitarbeiter sind zum Schutze aller angehalten, die direkten Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.  

 

Mehr Eltern nutzen Notbetreuung
Während des Lockdown gibt es in der Zollinger Kindertagesstätte eine Notbetreuung für die Eltern, die keine anderweitige Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Die Nachfrage nach diesem Angebot sei deutlich gestiegen, berichtete Bürgermeister Helmut Priller. Haben beim ersten Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres noch etwa 15 Prozent das Angebot genutzt, seien es aktuell fast 40 Prozent der Eltern, die auf die Notbetreuung zurückgreifen.

 

Fördermittel für Hygiene-Ausstattung
Um den Hygieneanforderungen in der Pandemie gerecht zu werden, hatte man im Kindergarten nachgerüstet und Desinfektionsmittelspender sowie Co2-Messgeräte angeschafft. Dafür gab es nun Fördermittel in Höhe von 5.813,12 Euro vom Landratsamt ausgezahlt.

 

Zollinger Brücken stehen gut da
Alle sechs Jahre muss die Gemeinde ihre Brücken prüfen lassen. Bei der jüngst durchgeführten Brückenhauptprüfung zeigte sich, dass die Brücken im Gemeindegebiet grundsätzlich in einem guten Zustand sind. Das spart der Gemeinde Geld, denn die kleinen Schäden und Mängel, die sich bei dem Check gezeigt haben, können durchaus von den Bauhofmitarbeitern behoben werden. Somit müssen keine zusätzlichen Mittel für Brückensanierungen in den Haushalt 2021 eingeplant werden.

 

Gemeinde spendet an Lebenshilfe
Die Gemeinde unterstützt die in Zollinger ansässige, ambulant betreute Wohngemeinschaft der Lebenshilfe Freising e.V. mit einer Spende von 1000 Euro.  Die Spende ergab sich aus den Einnahmen aus dem Silvesterball 2019 und kommt nun den Bewohnern der Wohngemeinschaft zu Gute.

 

Regierung erstatte Auslagen für Katastropheneinsatz
Als 2019 in Traunstein der Katastrophenzustand wegen starkem Schneefall ausgerufen wurde, waren auch die gemeindlichen Feuerwehren vor Ort, um ihre Traunsteiner Kollegen zu unterstützen. Dieser Einsatz kostete die Gemeinde 2.159, 14 Euro für Verdienstausfallenschädigungen und Sachaufwendungen. Die Regierung von Oberbayern hat davon 2.128, 18 Euro als erstattungsfähig anerkannt. Weil 20 Prozent solcher Kosten immer von der Gemeinde selbst zu tragen sind, bekommt man nun 1. 702,54 Euro von der Regierung zurückgezahlt. 

 

Nein zur Ausnahme am Pfarranger
Mit einem blickdichten Metallzaun, der 1, 60 Meter hoch ist, verstößt ein Bauherr im Baugebiet „Am Pfarranger“ gegen den festgeschriebenen Bebauungsplan. Denn dieser lässt maximal eine Höhe von 1,20 Metern zu und sollte aus Holzlatten sein. Den Bebauungsplan hat der Gemeinderat festgelegt, um ein ansprechendes Ortsbild zu gestalten. Nun stellte der Bauherr einen Antrag auf Befreiung von dieser Regelung – nachträglich, denn der Zaun ist bereits gebaut. Das ärgerte das Gremium. Und offensichtlich auch die Nachbarn, denn laut Verwaltung sind mehrere Beschwerden eingegangen bezüglich des Zauns, aber auch hinsichtlich einer ständig brummenden Wärmepumpe und der extremen Beleuchtung an der Fassade, die auch das Schlafzimmer der Nachbarn erhellt. Obendrein ist auch noch der Pool im Garten viel zu groß geraten.  Damit waren dem Gremium zu viele Vorschriften übergangen worden und man wollte in Sachen Zaun keinen Bezugsfall für weitere solcher Alleingänge schaffen, deshalb lehnte das Gremium die Befreiung aus dem Bauantrag einstimmig ab.

 

Ja zum Terrassendach
Einem weiteren Antrag auf Befreiung – ebenfalls aus dem Gebiet „Am Pfarranger“ - gab das Gremium statt. Der betraf eine offene Terrassenüberdachung, die hinsichtlich Dachneigung und Dachform vom Bebauungsplan abweicht. Auch hier kam der Antrag erst, nachdem das Dach bereits gebaut worden war. Weil jedoch die Überdachung einem im Bebauungsplan erlaubten Wintergarten ähnelt und auch in der Vergangenheit ähnliche Projekte genehmigt wurden, gab das Gremium nachträglich seine Zustimmung.   

 

Werbeschilder genehmigt
Den korrekten Weg, um eine Befreiung vom Bebauungsplan zu beantragen, hatte ein Unternehmer aus Zolling gewählt. Um seine Firmenschilder an mehreren Stellen seines Hauses anbringen zu können, benötigte er die Zustimmung des Gemeinderats. Da weder die Nachbarn durch die beleuchteten Schilder gestört werden, noch der Verkehr dadurch beeinträchtigt wird, stimmte der Gemeinderat dem Antrag zu.