Bericht von der Gemeinderatssitzung Zolling am 24. Oktober 2017

Rathaus Zolling

Veröffentlichung von Beschlüssen aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vom 12. September 2018

Erschließung des Baugebietes "Schloßfeld II" in Flitzing

Der Gemeinderat nimmt den Bauentwurf des Ingenieurbüros Franz Lohr zur Erschließungsplanung für das neue Baugebiet „Schloßfeld II“ in Flitzing zur Kenntnis und stimmt dem voll inhaltlich zu. Das Ingenieurbüro Franz Lohr wird beauftragt, die Erschließungsmaßnahmen (Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbau) nach VOB/A auszuschreiben.

Straßenbeleuchtung in den Baugebieten „Schloßfeld I und II“ in Flitzing

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der geplanten Straßenbeleuchtung im neuen Baugebiet „Schloßfeld II“ in Flitzing sowie der Umrüstung des Bestands im Baugebiet „Schloßfeld I“ in Flitzing auf eine energiesparende LED-Beleuchtung und stimmt der vorgelegten Planung zu.

Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Zolling

Mit der Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Zolling wird die Firma BAS Planegg auf der Grundlage ihres Angebotes in Höhe von 14.879,00 Euro (brutto) beauftragt. Die Beauftragung darf erst nach Eingang einer Förderzusage durch die Regierung von Oberbayern erfolgen.

Beschaffung eines Gerätewagens Logistik 2 (GW-L2) für die Freiwillige Feuerwehr Zolling

Auftragsvergaben

Auf der Basis der von der Gemeinde Zolling festgelegten Bewertungsmatrix und unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien erhält die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, (Rosenheim) den Auftrag für die Lieferung des Fahrgestells (Los 1) für die Beschaffung eines Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2) für die Freiwillige Feuerwehr Zolling auf Grundlage des Angebotes in Höhe von 93.234,12 Euro (brutto). Mit der Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus (Los 2) wird die die Firma Albert Ziegler Feuerschutz GmbH aus Rendsburg beauftragt, deren Angebot 130.161,01 Euro (brutto) beträgt. Die feuerwehrtechnischen Beladung (Los 3) liefert die Firma Albert Ziegler aus Giengen/Brenz, die dafür 26.179,84 Euro (brutto). Die Rollcontainer (Los 4) wird ebenfalls die Firma Ziegler für 23.752,44 Euro (brutto) liefern.

Erweiterung Kläranlage Oberappersdorf

Den Auftrag für die maschinelle und verfahrungstechnische Ausrüstung der Kläranlage in Oberappersdorf erhält die Firma Scharr Tec GmbH & Co.KG aus Neukirchen, deren Angebot 333.241,65 € (brutto) beträgt. Bürgermeister Riegler wird zum Abschluss eines entsprechenden Bauvertrages auf der o. g. Grundlage bevollmächtigt. Der Gemeinderat ermächtigt Bürgermeister Riegler außerdem, die Erstellung der Prüfstatik an das Ingenieurbüro Geissler aus Pullach zu vergeben.

Auftragsvergabe Brückenprüfung

Den Auftrag für die fälligen Prüfungen sämtlicher Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 (Brückenprüfung) erhält die TÜV SÜD Industrie Service GmbH aus München. Das Angebot beträgt 5.523,98 Euro (brutto).

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Abersberg" mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zolling (3. Änderung)

Auftragsvergabe der Planungsleistungen

Mit der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Abersberg“ mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zolling (3. Änderung) wird das Planungsbüro Joven aus München auf der Grundlage der HOAI 2013 und zu den sonst üblichen Preisen und Bedingungen beauftragt. Bürgermeister Riegler wird ermächtigt, mit dem Planungsbüro für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens die entsprechenden Honorarvereinbarungen abzuschließen.

Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Weiterhin wird Bürgermeister Riegler ermächtigt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Zolling und dem Vorhabensträger auf der Grundlage des § 11 BauGB zum Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Abersberg“ abzuschließen, in dem sich der Vorhabensträger verpflichtet, sämtliche durch die Planung und Umsetzung anfallenden Kosten zu übernehmen. Darüber hinaus wird Bürgermeister Riegler ermächtigt, mit dem Vorhabensträger einen Durchführungsvertrag auszuarbeiten. Dabei wird neben der Sicherstellung der Durchführung des Vorhabens u. a. auch die Rückbauverpflichtung des Vorhabensträgers für die Photovoltaik-Freiflächenanlage gesichert. Dieser ist vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes dem Gemeinderat Zolling zur Genehmigung vorzulegen.

Beschlüsse der Sitzung am 24. Oktober 2017

Zolling bekommt neues Gewerbegebiet

Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der Gemeinde ist groß, deshalb wird jetzt am Ortsausgang ein neues „Gewerbegebiet Ost“ entwickelt. Das rund 16.000 Quadratmeter große Grundstück ist als Gewerbegebiet ausgewiesen und gehört inzwischen der Gemeinde, die dafür nun einen Bebauungs- und Grünordnungsplan erarbeiten lässt. Wie groß die einzelnen Grundstücke werden und welches Gewerbe sich ansiedeln könnte, steht noch nicht fest.

Änderung des Bebauungs- und Gründordnungsplan „Gewerbegebiet an der B 301“

Die Firma Aldi möchte die Verkaufsfläche ihres Supermarkts an der B 301 auf 1200 Quadratmeter erweitern. Ein solches Vorhaben ist nur dann genehmigungsfähig, wenn die Fläche als „Sondergebiet für den Einzelhandel“ ausgewiesen wird. Bisher war das Grundstück als eingeschränktes Gewerbegebiet festgelegt. Daher stimmten die Gemeinderäte einer Flächennutzungsplanänderung für das Grundstück, auf dem sich der Supermarkt befindet, zu. Außerdem wird mit der Bebauungsplanänderung für das gesamte Gewerbegebiet klar-gestellt, dass es als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ ausgewiesen ist, in dem eine Wohnnutzung nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und -leiter zulässig ist und die Grundfläche und Baumasse der Wohnnutzung gegenüber der gewerblichen Nutzung untergeordnet ist.

Änderung der Entwässerungssatzung

Bei der Beitrags- und Gebührenerhebung für die Grundstücksentwässerung kommt es beim Nachweis der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermenge immer wieder zu Problemen. Die Nutzer verwenden bisher häufig mobile Zähl- oder Aufschraub- und Aufsteckeinrichtungen, die jedoch dafür nicht zulässig sind, da sie keine korrekte Erfassung gewährleisten. Deshalb wird die Gebührensatzung nun geändert und die Kunden müssen fest eingebaute Wasserzähler beantragen und einbauen lassen, um damit die Mengen korrekt nachzuweisen.

Einsätze der Feuerwehr

Die gemeindlichen Feuerwehren stellen Aufwendungen und Kosten für Einsätze für Privatpersonen in Rechnung. Der Gesetzgeber hat nun die Stundensätze dafür erhöht. Dies bedeutet, dass Sicherheitswachen bis zum 31. 12. 2017 pro Stunde 14,70 Euro und ab dem 1. Januar 2018 15,10 Euro kosten.