Die VG Zolling erhebt für ihre Dienstleistungen der Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen Gebühren nach dem Kostengesetz. Da die Mindestgebühr lt. Bayerischen Kostenverzeichnis (Tarifstelle 5.III.5.2) bei 25,-- € liegt - und wir bisher 15,-- € (Ab- und Ummeldung) bzw. 25,-- € (Anmeldung) verlangt haben - ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich.
An den Aufwand angepasst werden daher ab sofort folgende Gebühren erhoben:
Gewerbeanmeldung: 35,-- €
Gewerbeummeldung: 30,-- €
Gewerbeabmeldung: 25,-- €.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!