Holzen

Für Holzen werden mehrere Urkunden jeweils als erste Nachweise genannt. Während Huber schon Urkunden aus dem Jahr 776 und 777 dem Holzen der Gemeinde Zolling zuordnet, sieht Brückl erst in der Urkunde vom 20. Februar 789 den echten Nachweis für Holzen.

 

Eine endgültige Klärung wird wohl nicht mehr möglich sein, zumal auch Brückl zugibt, dass die Örtlichkeit nicht zweifelsfrei zu klären ist, weil es auch in der Nähe von Nandlstadt ein Holzen gibt.

 

Als eindeutiges Ergebnis kann jedoch festgehalten werden, dass Holzen eine sehr alte Siedlung ist.

 

Der Name "Holzen" bedeutet, dass es sich um eine Siedlung im Holz (Wald) handelt.