Bericht von der Gemeinderatssitzung Wolfersdorf am 26. Oktober 2017

Dorfplatz Wolfersdorf Frühjahr

Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse vom 21. September

Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Jägersdorf und Billingsdorf in den Hutgraben

Der Gemeinderat Wolfersdorf erteilt im Zuge der Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser von Dach- und Straßenflächen aus den Ortsteilen Jägersdorf und Billingsdorf den Planungsauftrag für die Erstellung der Antragsunterlagen an das Ingenieurbüro Schelzke aus Haag, das ein Honorarangebot in Höhe von pauschal 4.800,00 € (brutto) abgegeben hatte. Den Auftrag für die vermessungstechnischen Leistungen erhält ebenfalls das Ingenieurbüro Schelzke, das dafür 2.400,00 € (brutto) veranschlagte.

Auftragsvergabe für die Wartung der Rotationstauchkörper (RTK) der Kläranlage

Für den Unterhalt der Kläranlage beauftragt der Gemeinderat Wolfersdorf die Firma Bruns Umwelttechnik Stadland mit der Lieferung und dem Einbau von zwei Austauschlagergehäusen mit Innenteilen und einem Antriebsritzel auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 8.660,- Euro (brutto). Insgesamt wird von Seiten des Gemeinderates Wolfersdorf für die Reparatur der Lager und Antriebe der RTK ein Kostenrahmen von ca. 10.000,- € (brutto) zur Verfügung gestellt.

Gemeinderatssitzung am 26. Oktober 2017

Vereinbarung über Fundtierabnahme

Die Gemeinde Wolfersdorf überweist am Anfang eines jeden Jahres pauschal 50 Cent pro Einwohner an den Tierschutzverein Freising für den Bau des Tierheims. Wird ein Fundtier aus Wolfersdorf dort versorgt, erfolgt die Abrechnung nach diesem Einzelfall. Die Gemeinderäte wollten sich nicht auf eine jährliche Pauschale von 40 Cent pro Einwohner für die Fundtierversorgung festlegen, wie der Tierschutzverein Freising dies vorgeschlagen hatte.

Einsätze der Feuerwehr

Die gemeindlichen Feuerwehren stellen Aufwendungen und Kosten für Einsätze für Privatpersonen in Rechnung. Der Gesetzgeber hat nun die Stundensätze dafür erhöht. Dies bedeutet, dass zum Beispiel eine Sicherheitswache bis zum 31. 12. 2017 pro Stunde 14,70 Euro und ab dem 1. Januar 2018 15,10 Euro kostet.

Änderung der Entwässerungssatzung

Bei der Beitrags- und Gebührenerhebung für die Grundstücksentwässerung kommt es beim Nachweis der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermenge immer wieder zu Problemen. Die Nutzer verwenden bisher häufig mobile Zähl- oder Aufschraub- und Aufsteckeinrichtungen, die jedoch dafür nicht zulässig sind, da sie keine korrekte Erfassung gewährleisten. Deshalb wird die Gebührensatzung nun geändert und die Kunden müssen fest eingebaute Wasserzähler beantragen und einbauen lassen, um damit die Mengen, die nicht in das gemeindliche Abwassersystem gelangen, korrekt nachzuweisen.