Bericht von der Gemeinderatssitzung Attenkirchen am 3. Dezember

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Nicht-öffentliche Beschlüsse der Sitzung am 5. November

Sanierung der Kesselanlage in der Tennishalle Attenkirchen

Für die Wärmeversorgung der Tennishalle nach dem Ende der Solaren Nahwärmeversorgung erhält die Firma Nikolaus Unger aus Flitzing den Auftrag für die Sanierung der Kesselanlage auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 41.582,92 € (brutto, incl. Wartung).

 

Abwasserkataster für das Kanalnetz

Die Firma KIS Kanalinspektion Josef Schmuck aus Allershausen erhält den Auftrag für die Untersuchung der Kanäle (einschließlich Spülung) in Attenkirchen und den Ortsteilen sowie den Verbindungsleitungen, um ein Abwasserkataster für das Kanalnetz der Gemeinde zu erstellen. Dies ist eine Voraussetzung für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis der Kläranlage Zolling, in die Attenkirchen Abwässer einleitet. Das Angebot beträgt 123.316,37 € (brutto).

 

Beschlüsse der Sitzung am 3. Dezember 2019

Einbeziehungssatzung „Berging West“

Die Gemeinderäte beschlossen die „Einbeziehungssatzung Berging West“, mit der ein Grundstück im Außenbereich in den Ortsbereich einbezogen wird und dadurch Baurecht für eine Lagerhalle entsteht. Die Pläne hatten öffentlich ausgelegen, es gab Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern, die alle von der Verwaltung beurteilt, abgewogen und teilweise in die Pläne eingearbeitet wurden.

 

Bau eines Geh- und Radweges südlich des Kreisverkehrs an der B 301

Die Gemeinderäte stimmten einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Freising, dem Tiefbauamt und dem Staatlichen Bauamt mit der Gemeinde für den Bau eines Geh- und Radweges südlich des Kreisverkehrs an der B301 zu. Darin sind die Kosten für die Planung, den Grunderwerb, für die Baumaßnahmen und den Unterhalt geregelt. Die Maßnahme beinhaltet die Verlängerung des Geh- und Radweges an der Kreisstraße FS 16 und den Bau einer Querung über die Bundesstraße 301.

 

Stelle für Integrierte Ländliche Entwicklung

Die Gemeinderäte sind damit einverstanden, für die interkommunale Zusammenarbeit der Ampertalgemeinden im Rahmen der „Integrierten Ländlichen Entwicklung“ eine Stelle zu schaffen. Der dafür zuständige Verein „Kuturraum Ampertal“ wird die Stelle, die zunächst auf drei Jahre befristet ist, ausschreiben. Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert diese Stelle, für die jährlich 70200 Euro vorgesehen sind, mit 75 Prozent. Die verbleibenden Kosten teilen sich die beteiligten Gemeinden abhängig von ihrer Einwohnerzahl. Für die Gemeinde Attenkirchen sind dies jährlich 2900 Euro. Die Stelle ist in den Räumen der VG Allershausen angesiedelt, eine der ersten Aufgaben soll die Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes sein, bei dem vor allem auch die Bürger eingebunden werden.

 

Nutzung des Bürgersaals und der Mehrzweckhalle durch die Narhalla

Die Trainingszeiten der Narrhalla sowie die Bälle in der Mehrzweckhalle wurden vom Gemeinderat genehmigt.

 

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