Bericht von der Gemeinderatssitzung Attenkirchen am 11. Dezember 2017

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Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse der Sitzung am 13. November 2017

 

Billigung der aktuellen Planungskosten

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Attenkirchen nimmt der Gemeinderat die Mehrkosten für die bisher beauftragten Planungsleistungen in Höhe von ca. 44.000,00 € (brutto) billigend zur Kenntnis.

 

Erteilung des Planungsauftrages für die Baugrundverbesserung und Verbauarbeiten

Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Attenkirchen wird die in der Sitzung des Gemeinderates Attenkirchen am 09.10.2017 erfolgte Beschlussfassung zur Erteilung des Planungsauftrag für die Ingenieurleistungen im Spezialtiefbau zur Baugrundverbesserung an das Büro IFB Eigenschenk (Deggendorf) wieder aufgehoben, da das Angebot hinsichtlich der Ingenieurleistungen für die Planung der Baugrubensicherung, der Erdbauarbeiten und für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe nicht vollständig war.

Den Planungsauftrag für die Ingenieurleistungen im Spezialtiefbau zur Baugrundverbesserung und Verbauarbeiten erhält das Büro Grundbaulabor München auf der Grundlage des eingereichten Honorarangebotes mit einer Angebotssumme von 8.395,45 Euro (brutto).

 

Neukalkulation der Abwassereinleitungsgebühr

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der von der Verwaltung erstellten Gebührenbedarfsberechnung, die ab dem 01.01.2018 für die Einleitung von Abwasser in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung gilt. Als Zeitraum der Vorkalkulation wird ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2018 – 2020/2021) festgelegt.

Abschreibungen auf den Wiederbeschaffungszeitwert für die Zeit des Vorkalkulationszeitraums werden für einzelne Anlagenteile durchgeführt. Die Höhe der jährlichen Sonderrücklage aus der Differenz soll 12.000 € jährlich nicht übersteigen.

Mit der Errechnung einer Einleitungsgebühr in Höhe von 2,77 €/m³ aufgrund der geplanten zusätzlichen kalkulatorischen Kosten sowie zusätzlichen Betriebskosten für die geplante Ertüchtigung der Kläranlage Zolling besteht Einverständnis.

 

Gehwegsanierungen in der Dekan-Götz-Straße, Johannesstraße und Birkenstraße in Attenkirchen

Im Zuge der Gehwegsanierung in der Dekan-Götz-Straße, Johannesstraße und Birkenstraße in Attenkirchen und im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau der Telekom Deutschland GmbH erteilt der Gemeinderat Attenkirchen den Auftrag für den Straßen- und Wegebau an die Firma SVD Gartengestaltung aus Bruckberg auf der Grundlage des Angebotes mit einer Summe von 51.713,07 Euro (brutto).

 

BBP "Weihersdorfer Feld"- Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines geförderten Wohnungsbaus

Für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Weihersdorfer Feld“ in Attenkirchen mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Attenkirchen (12. Änderung) erhält das Planungsbüro Deppisch Architekten aus Freising den Planungsauftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines geförderten Wohnungsbaus. Das Büro veranschlagt dafür pauschal 7.500 € (netto, inkl. Städtebaumodell und Nebenkosten).

 

Beschlüsse der Sitzung am 11. Dezember 2017

 

Entwässerungsgebühren

Die Verwaltung berechnete die Gebühren für die Abwasserentsorgung, die ab dem 1. Januar 2018 wie bisher 2,77 Euro pro Kubikmeter betragen werden. Der Vorkalkulationszeitraum beträgt drei Jahre (2018 bis 2020).

Die Gemeinderäte entschieden eine Änderung in der aktuellen Gebührensatzung, nach der die Gebührenpflichtigen ihre verbrauchte Wassermenge durch geeichte, verblombte und fest eingebaute Wasserzähler nachweisen müssen. Mobile Zähleinrichtungen oder Aufschraub- oder Aufsteckzähler sind nicht erlaubt. Bei landwirtschaftlichen Betrieben reduziert sich die Abwassermenge, die sich am Frischwasserverbrauch orientiert, um jährlich 15 Kubikmeter je Großvieheinheit.

 

Einrichtung von W-LAN Standorten

Die Gemeinderäte sind damit einverstanden, dass am Sportgelände ein Hotspot Indoor und Outdoor eingerichtet wird. Die Einrichtungskosten übernimmt der Freistaat, die Betriebskosten die Gemeinde.

 

Kommunale Strombeschaffung

Die Gemeinde beteiligt sich wieder an der Bündelausschreibung der Kubus GmbH für die kommunale Strombeschaffung. Ab 2020 bis 2022 soll für die gemeindlichen Einrichtungen Ökostrom ohne Neuanlagenquote bezogen werden. Die Abnahmestellen sind in einem Standardlos zu erfassen.

 

Asphaltierung des Geh- und Radweges Attenkirchen-Gütlsdorf

Die Gemeinderäte sind mit der Vereinbarung mit dem Landkreis zum Bau des Geh- und Radwegs Attenkirchen-Gütlsdorf an der Kreisstraße FS 16 einverstanden. Die Kommune übernimmt die Kosten für Grunderwerb, Planung und Bau. Der Landkreis trägt die Tiefbaumaßnahme in Höhe von 61.800 Euro und gewährt einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 36.000 Euro nach der Bauabnahme.

 

 

 

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